Bestimmungen
Gewerbe Hinterland.
Es lohnt sich!
Zum Beitritt berechtigt sind Firmen mit Sitz oder Zweigniederlassungen/Filialen in
folgenden Ortschaften. Konkret sind dies die Gemeinden Altbüron, Fischbach, Gettnau, Grossdietwil, Luthern, Ufhusen und Zell.
Ebenfalls zum Beitritt berechtigt sind Geschäftsleitungsmitglieder, welche im oben
definierten Gebiet wohnhaft sind, ihre Firmen aber einen Standort ausserhalb des Hinterland-Gebietes haben.
Mitglieder, die aufgrund eines Firmen- oder Wohnsitzwechsels nicht mehr im Hinterland-Gebiet ansässig sind, können weiterhin Mitglied im Gewerbe Hinterland bleiben.
Der Mitgliederbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Einzelmitglieder Fr. 200.– / Jahr
Doppelmitglieder Fr. 120.– / Jahr
Jetzt Neumitglied
werden und zum
Wohl des Gewerbe Hinterland beitragen!